Justizwachtmeisterdienst extrem betroffen
z.B. bei Einlasskontrollen besteht die Gefahr der Ansteckung. Ohne großartig eine Hysterie zu schüren, bitten wir die Kolleginnen und Kollegen um Besonnenheit. In den Medien wird genug Panik gemacht zu diesem Thema. Eine Lebensgefahr besteht nur in ganz bestimmten Fällen. Nichts desto trotz, bitten wir alle um etwas Aufmerksamkeit.
Sollte jemand Kontakt zu einer Infizierten Person gehabt haben oder schon Krankheitssymptome vorhanden sein, so bitte nicht mehr zum Dienst kommen und die Kolleginnen und Kollegen in Gefahr einer Infektion bringen. Geht zum Arzt und meldet es.
Das Robert-Koch-Institut hat zur aktuellen Entwicklung eine Homepage geschaltet
Robert-Koch-Institut Corona-Virus
Als Bundesverband weisen wir auch auf die Hygienetipps des BZgA hin.
Wir weisen auch darauf hin, der Justizwachtmeisterdienst ist kein Fachpersonal um kontaminierte Bereiche zu desinfizieren. Hier weisen wir auf die Fürsorgepflicht des Dienstherrn hin! Ungeeignetes Personal für solche Tätigkeiten heranzuziehen ist fahrlässig und verletzt die Fürsorgepflicht massiv. Sollte sich eine Kollegin oder ein Kollege weigern solche Tätigkeiten auszuüben, stehen wir als Bundesverband hinter der Entscheidung.
Und nochmal die Bitte an alle Kolleginnen und Kollegen, Bei Krankheitssymptomen, bleibt zuhause!!!
Bei Einlasskontrollen, möglichst ausreichender Sicherheitsabstand halten, Hände öfters waschen und desinfizieren.
Nichts desto trotz, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind Beamte der Länder und sind für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit verpflichtet und dringend notwendig. Die Lage ändert sich von Stunde zu Stunde und ist Regional höher oder niedriger Bewertet. Die zuständigen Ministerien geben aktuelle Ratschläge und Hinweise bekannt.
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