Schusswaffen im Justizwachtmeisterdienst

Veröffentlicht am 28. März 2019 | Offener Brief des Bundesvorsitzenden zum Thema Schusswaffen im Justizwachtmeisterdienst.

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit einigen Tagen werde ich vermehrt auf das Thema „Schusswaffen für Justizwachtmeister“ angesprochen.

Den Stein ins Rollen gebracht hat der Leipziger Amtsgerichtspräsident Michael Wolting.

In der Leipziger Volkszeitung wird wie folgt berichtet:

„Für mehr Sicherheit in den Justizgebäuden: Michael Wolting, Präsident des Leipziger Amtsgerichts, fordert die Ausstattung ausgewählter Justizwachtmeister mit Pistolen, um in Notfällen oder Amoklagen schnell handeln zu können. Als Vorbild dafür nennt er Gerichte im Freistaat Bayern. Doch das Justizministerium Dresden lehnt ab.“ 

In einem Interview eines Leipziger Radiosenders meinte Mike Lätzsch, Archivmitarbeiter und DJG Mitglied: „Durch das Führen von Schusswaffen durch Justizwachtmeister würde nur eine weitere Gefahrenquelle in die Gerichtsgebäude reingeschafft.“

Ich hingegen sehe dies etwas anders.

Fakt ist, dass sich immer mehr Bürger legal „bewaffnen“. Sei es durch Pfeffersprays, Messer, oder Schreckschusswaffen. Die Anzahl der „kleinen Waffenscheine“ ist explosionsartig in die Höhe geschossen.

In den Army-Shops waren zeitweise Abwehrsprays und Schreckschusswaffen komplett ausverkauft.

Aber auch illegal wird immer mehr aufgerüstet. Es werden bei Einlasskontrollen immer häufiger Schlagringe, verbotene Messer, Totschläger, aber auch manipulierte Schreckschusswaffen und sogar scharfe Schusswaffen festgestellt.

Ebenso ist das Aggressionspotential in den letzten Jahren stetig angestiegen.

Die Frage, die hier gestellt werden muss, ist:

Welche erfolgsversprechende Mittel haben Justizwachtmeister bundesweit, um rechtssuchende Bürger, Prozessbeteiligte, Bedienstete und sich selbst, gegen Angriffe mit Messern, Macheten, Äxten oder gar Schusswaffen zu schützen?

Betritt ein Messerangreifer ein Gerichtsgebäude und beginnt wahllos auf Menschen einzustechen, gibt es keinerlei erfolgsversprechenden Möglichkeiten, diesen aufzuhalten.

Ein mutiges Einschreiten von Justizwachtmeistern gegen Messerangreifer wäre gleich einem Himmelfahrtskommando. Die Justizwachtmeister haben keinerlei Möglichkeit, um den Angreifer auf Distanz bekämpfen zu können. Es ist ein Irrglaube, dass ein Schlagstock oder Pfefferspray einen Angreifer direkt handlungsunfähig macht.

Die verstreichende Zeit, bis alarmierte Polizeieinheiten den Tatort erreichen, um einen bewaffneten Angreifer unschädlich zu machen, ist viel zu groß. Hier geht es wortwörtlich um jede Sekunde.

So bitter die Wahrheit auch ist, aber gegen bewaffnete Angreifer, obgleich diese mit Messern oder Schusswaffen bewaffnet sind, helfen tatsächlich nur Schusswaffen.

Da die Ausstattung von Justizwachtmeistern reine Ländersache ist, so gibt es keine bundeseinheitliche Regelung.

Amtsgerichtspräsident Wolting erwähnte, dass in Bayern  Justizwachtmeister mit Schusswaffen ausgestattet sind.

Diese werden regelmäßig an den Schusswaffen fort- und weitergebildet, so dass die Kollegen eine sehr hohe Handlungssicherheit vorweisen können.

Jedoch gibt es immer noch Bundesländer, bei denen Justizwachtmeister noch nicht einmal einen Schlagstock mit sich führen dürfen, um sich bei einem Angriff verteidigen zu können.

Der Bundesverband prüft gemeinsam mit der Polizei, ob das Distanz-Elektroimpulsgerät (Taser) für die Justizwachtmeister eine hilfreiche Alternative wäre. Ein Pilotprojekt der Polizei Trier war so überzeugend, dass die saarländischen Polizeibeamten noch in diesem Jahr mit diesem Taser ausgestattet werden sollen.

Zu erwähnen ist hier aber im Vorfeld, dass Polizeibeamte diese Taser gegen bewaffnete Aggressoren nur einsetzen, wenn mindestens ein Sicherungsbeamter mit Schusswaffe anwesend ist.

Sollte der Taser aus irgendwelchen Gründen beim Gegenüber keinen Erfolg erzielen, (zu dicke Kleidung, unerklärliche Immunität) wäre bei einem Angriff der Beamte komplett wehrlos gegen den Angreifer.

Es ist wichtig, dass Interessenvertreter der Justizwachtmeister sich gemeinsam mit den Ministerien über diese Themen an einen Tisch setzen.

Wir müssen diese Problematik realistisch, nüchtern und vor allem, bevor es zu solch einer Situation gekommen ist, beratschlagen.

Eine Antwort zu “Schusswaffen im Justizwachtmeisterdienst”

  1. Ich bin kein Justizwachtmeister, aber mir ist die Sicherheit in deutschen Gerichten natürlich trotzdem sehr wichtig. Gerichte sind Orte, an denen das Recht auf Sicherheit für jeden Bürger geschützt werden muss. Doch die Justizwachtmeister, die diesen Schutz gewährleisten sollen, sind anscheinend oft unzureichend ausgerüstet. Bei, wie man hier lesen kann, zunehmender Gewaltbereitschaft und häufigen Waffenfunden ist es essenziell, dass Justizwachtmeister bundesweit mit Schusswaffen ausgestattet werden. Und wenn die Politik, bzw die Gerichte keine schusswaffen wollen, die normale 9x19mm Patronen verschießen, dann gibt es immer noch Alternativen wie den JPX Jet Protector als Behördenversion mit vier Schuss z.b. In kritischen Situationen, wie einem Amoklauf, könnten sie so schnell und effektiv handeln, um die Sicherheit von Bürgern und auch dem Justizpersonal sicherzustellen. Es ist an der Zeit, hier bundesweit für eine einheitliche Regelung zu sorgen, damit jeder, der ein Gericht aufsucht, auf ein Höchstmaß an Sicherheit vertrauen kann. Natürlich sind Justizbeamte Länderbeamte und nicht Bundesbeamte, meines Wissens nach, aber dass ich mich in einem bayerischen Gericht sehr sicher fühle, in einem z.b Berliner Gericht aber nicht, das kann doch nicht gewollt sein!

    Mit freundlich Grüßen
    Beumer

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert